Berufsfachschule
Sozialassistenz Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder
Du hast Interesse an der Arbeit mit Kindern im Grundschulalter? Dann könnte diese Ausbildung genau das Richtige für dich sein!
Ziele: Vermittlung des Berufsabschlusses zur Staatlich geprüften Sozialassistentin/zum Staatlich geprüften Sozialassistenten
und des Erweiterten Ersten Schulabschlusses (Hauptschulabschlusses nach Klasse 10) oder des Mittleren Schulabschlusses - FOR

Über diesen Bildungsgang
Die 2-jährige Vollzeitausbildung beinhaltet 16 Wochen Praktikum und wird durch die enge Verzahnung von Theorie und Praxis auf das Arbeitsfeld der offenen Ganztagsschule vorbereiten.
Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab.

Ziele und Abschlüsse
Vermittlung des Berufsabschlusses zur Staatlich geprüften Sozialassistentin/ zum Staatlich geprüften Sozialassistenten und einer vertieften Allgemeinbildung
Anschlussmöglichkeiten der Weiterqualifizierung nach Erreichen des Berufsabschlusses und der FOR, z.B. zur*zum Staatlich anerkannten Erzieher*in
Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses oder des Mittleren Schulabschlusses (FOR - ggf. mit Qualifikationsvermerk)
Aufnahmebedingungen
Mindestens Erster Schulabschluss - HA Klasse 9
Erweitertes Führungszeugnis §30a Abs. 2 BZRG (Nicht älter als drei Monate zu Schulbeginn, vorzulegen am ersten Schultag)
Zukunftaussichten
Möglichkeiten der Weiterqualifizierung nach Erreichen des Berufsabschlusses und/oder der FOR:
z.B. Besuch der Höheren Berufsfachschule, der Klasse 12 B der Fachoberschule (FHR), der Fachschule für Sozialpädagogik.
Das Erreichen dieses qualifizierten Abschlusses führt zu einer Verbesserung der beruflichen Startchancen.
Dauer
Der Bildungsgang umfasst zwei Jahre vollzeitschulische Ausbildung mit 16 Wochen Praktikum
Förderung
Förderung nach BAFöG oder Förderung mit Bildungsgutschein möglich.
Einzureichende Unterlagen
Zusätzlich zur Online-Anmeldung: Postalisch oder persönlich im Schulbüro.
- Bewerbungsschreiben
- Zeugnis des allgemeinbildenden Abschlusses
- Tabellarischer Lebenslauf
- Erweitertes Führungszeugnis §30a Abs. 2 BZRG (Nicht älter als drei Monate zu Schulbeginn, vorzulegen am ersten Schultag)
- Vollständige Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)