Berufsfachschule
Sozialassistenten
Du möchtest im sozialen Bereich arbeiten, bist dir aber noch unsicher, ob du lieber mit Schulkindern, Senioren oder Menschen mit Behinderung arbeiten möchtest? Dann ist die Ausbildung zum Sozialassistenten genau das Richtige für dich!
Ziele: Vermittlung des Berufsabschlusses zur Staatlich geprüften Sozialassistenten/zum Staatlich geprüften Sozialassistentin und Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses - HA Klasse 10 - oder des Mittleren Schulabschlusses (FOR)

Über diesen Bildungsgang
Der Unterricht ist in allen Fächern auf die Tätigkeiten im Beruf ausgerichtet.
Sie vertiefen Ihre Kenntnisse in 16 Praktikumswochen in verschiedenen Arbeitsfeldern wie:
Alten- und Pflegeheime, OGS und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen


Ziele und Abschlüsse
Vermittlung des Berufsabschlusses zur Staatlich geprüften Sozialassistentin/zum Staatlich geprüften Sozialassistenten und einer vertieften Allgemeinbildung
Erlangung der Berechtigung als Betreuungskraft nach § 43b SGB XI zu arbeiten
Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses - HA Klasse 10 oder des Mittleren Schulabschlusses (FOR)
Aufnahmebedingungen
Erfüllung der Vollzeitschulpflicht und
Mindestens Erster Schulabschluss (HA Klasse 9) und
Erweitertes Führungszeugnis §30a Abs. 2 BZRG (Nicht älter als drei Monate zu Schulbeginn, vorzulegen am ersten Schultag)
Zukunftaussichten
Möglichkeiten der Weiterqualifizierung nach Erreichen des Berufsabschlusses und / oder der FOR:
z.B. Besuch der Höheren Berufsfachschule, der Klasse 12 B der Fachoberschule (Fachabitur), der Fachschule für Sozialpädagogik, einer Kranken- oder Altenpflegeschule.
Das Erreichen dieses qualifizierten Abschlusses führt zu einer Verbesserung der beruflichen Startchancen.
Dauer
Der Bildungsgang umfasst zwei Jahre vollzeitschulische Ausbildung mit 16 Wochen Praktikum
Förderung
Förderung nach BAFöG oder Förderung mit Bildungsgutschein möglich.
Einzureichende Unterlagen
Zusätzlich zur Online-Anmeldung: Postalisch oder persönlich im Schulbüro.
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Zeugnis des allgemeinbildenden Abschlusses (beglaubigte Kopie)
- Erweitertes Führungszeugnis §30a Abs. 2 BZRG (Nicht älter als drei Monate zu Schulbeginn, vorzulegen am ersten Schultag)
- Vollständige Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)