Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert)

Ziel: Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher

Feature 67

Über diesen Bildungsgang

Ziele der Fachschule

Das Ziel der Ausbildung ist die Befähigung Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieher:in  selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein.

Arbeitsfelder und Tätigkeiten

Erzieher:innen arbeiten in Tageseinrichtungen für Kinder, in der Schulkindbetreuung, der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, in Einrichtungen der ambulanten und stationären erzieherischen Jugendhilfe (z.B. Heim) und in Feldern der Jugendsozialarbeit.

Dauer und Organisation

Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre. Der Unterricht erfolgt wöchentlich an drei Tagen in den ersten beiden Ausbildungsjahren. Im dritten Ausbildungsjahr sind es 3 Tage in der Praxis und 2 Tage in der Schule.
 
Die Praxis erfolgt in anerkannten sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe (z.B. Tageseinrichtungen für Kinder, ambulante und stationäre erzieherische Jugendhilfe (Heim), Offene Kinder- und Jugendarbeit, Schulkindbetreuung o.ä. Über einen begrenzten Zeitraum wird ein Praktikum in einem alternativen Arbeitsfeld erfolgen.
 
Innerhalb der drei Ausbildungsjahre erfolgen Praxisbesuche seitens der Schule, die von allen drei Ausbildungspartnern (Praxiseinrichtung, Schule und Studierende gemeinsam reflektiert werden, um das eigene Handeln zu hinterfragen und damit professionalisieren zu können.

Aufnahmevoraussetzungen

Die Aufnahme in den Fachbereich Sozialwesen erfordert neben den allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) und den Nachweis der persönlichen Eignung, der durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zu erbringen ist.
 
Mittlerer Abschluss (Fachoberschulreife) oder eine nach Klasse 9 des Gymnasiums erworbene Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden mit einer einschlägigen abgeschlossene Berufsausbildung von mind. zweijähriger Dauer (z. B. Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in)    oder

Fachhochschulreife (Fachoberschule für Gesundheit und Soziales). Sollte die FHR in einer anderen Schulform erworben worden sein, ist ein Praktikum erforderlich (900 Arbeitsstunden)    oder

Allgemeine Hochschulreife und Nachweis einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen im Umfang von zusammenhängend absolvierten 240 Std. (6Wochen) oder entsprechend länger in Teilzeit (die Tätigkeit als Integrationshelferin/Integrationshelfer bzw. Schulbegleiterin/Schulbegleiter wird nicht anerkannt) oder Nachweis des Freiwilligen Sozialen Jahres oder Nachweis des einschlägigen Bundesfreiwilligendienstes    oder

Berufsausbildung (nicht einschlägig) und Nachweis einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen im Umfang von zusammenhängend absolvierten 240 Std.(6Wochen) oder entsprechend länger in Teilzeit (die Tätigkeit als Integrationshelferin/Integrationshelfer bzw. Schulbegleiterin/Schulbegleiter wird nicht anerkannt).Praxis erfolgt in anerkannten sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe (z.B. Tageseinrichtungen für Kinder, ambulante und stationäre erzieherische Jugendhilfe (Heim), Offene Kinder- und Jugendarbeit, Schulkindbetreuung o.ä. Über einen begrenzten Zeitraum wird ein Praktikum in einem alternativen Arbeitsfeld erfolgen.

Übersicht:

AZAV

Die Fachschule für Sozialpädagogik des Berufskollegs in Hattingen (bkh) ist seit 2014 eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Dies bedeutet, das Schülerinnen und Schüler mit dem Bildungsziel stattlich anerkannte Erzieherin/ Staatlich anerkannter Erzieher durch die Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Sozialagentur mit einem Bildungsgutschein gefördert werden können. Über den Bildungsgutschein werden die Lehrgangsgebühren zu 100% übernommen.

Kontakt

 


 

  


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