Fachschule für Sozialpädagogik

Ziel: Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher

Feature 67

Über diesen Bildungsgang

Ziele der Fachschule

Das Ziel der Ausbildung ist die Befähigung Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin und Erzieher selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein.

Arbeitsfelder und Tätigkeiten

Erzieherinnen und Erzieher arbeiten in Tageseinrichtungen für Kinder, in der Schulkindbetreuung, der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, in Einrichtungen der ambulanten und stationären erzieherischen Jugendhilfe (z.B. Heim) und in Feldern der Jugendsozialarbeit.

Aufnahmevoraussetzungen

Die Aufnahme in den Fachbereich Sozialwesen erfordert neben den allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) und den Nachweis der persönlichen Eignung, der durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses zu erbringen ist.
 
Mittlerer Abschluss (Fachoberschulreife) oder eine nach Klasse 9 des Gymnasiums erworbene Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden mit einer einschlägigen abgeschlossene Berufsausbildung von mind. zweijähriger Dauer (z. B. Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in)    oder
 
Fachhochschulreife (Fachoberschule für Gesundheit und Soziales). Sollte die FHR in einer anderen Schulform erworben worden sein, ist ein Praktikum erforderlich (900 Arbeitsstunden)    oder
 
Allgemeine Hochschulreife und Nachweis einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen im Umfang von zusammenhängend absolvierten 240 Std. (6Wochen) oder entsprechend länger in Teilzeit (die Tätigkeit als Integrationshelferin/Integrationshelfer bzw. Schulbegleiterin/Schulbegleiter wird nicht anerkannt) oder Nachweis des Freiwilligen Sozialen Jahres oder Nachweis des einschlägigen Bundesfreiwilligendienstes    oder
 
Berufsausbildung (nicht einschlägig) und Nachweis einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen im Umfang von zusammenhängend absolvierten 240 Std. (6Wochen) oder entsprechend länger in Teilzeit (die Tätigkeit als Integrationshelferin/Integrationshelfer bzw. Schulbegleiterin/Schulbegleiter wird nicht anerkannt).

Feature 74
Unterlagen zur Anmeldung

Lebenslauf
 
Beglaubigte Kopien der Zeugnisse und Nachweise entsprechend den Aufnahmebedingungen
 
Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis nach §30a Abs.2 BZRG (nicht älter als drei Monate, vorzulegen bei Schulbeginn)anerkannt).

Übersicht:

AZAV

Die Fachschule für Sozialpädagogik des Berufskollegs in Hattingen (bkh) ist seit 2014 eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Dies bedeutet, das Schülerinnen und Schüler mit dem Bildungsziel stattlich anerkannte Erzieherin/ Staatlich anerkannter Erzieher durch die Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Sozialagentur mit einem Bildungsgutschein gefördert werden können. Über den Bildungsgutschein werden die Lehrgangsgebühren zu 100% übernommen.

Kontakt


 

   


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