Berufsfachschule
Kinderpflege
Ziele: Vermittlung des Berufsabschlusses zur Staatlich geprüften Kinderpflegerin/zum Staatlich geprüften Kinderpfleger
und Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses (Hauptschulabschlusses nach Klasse 10) oder des Mittleren Schulabschlusses (FOR)

Über diesen Bildungsgang
Der Unterricht ist in allen Fächern auf die Tätigkeiten im Beruf ausgerichtet.
Sie vertiefen die Kenntnisse in Tages- und Blockpraktika (insg. 16 Wochen) und arbeiten dabei als pädagogisch-pflegerische Fachkräfte bei der Pflege und Erziehung von Säuglingen, Kleinkindern und Kindergartenkindern unter Anleitung in:
- Kindertagesstätten
- Kindertagesstätten
- Kindergärten
- der Kindertagespflege in Kooperation mit den Jugendämtern

Ziele und Abschlüsse
Vermittlung des Berufsabschlusses zur Staatlich geprüften Kinderpflegerin/zum Staatlich geprüften Kinderpfleger und einer vertieften Allgemeinbildung
Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses (Hauptschulabschlusses nach Klasse 10) oder des Mittleren Schulabschlusses (FOR)
Aufnahmebedingungen
Erfüllung der Vollzeitschulpflicht und
Erster Schulabschluss (HA Klasse 9) und
Erweitertes Führungszeugnis §30a Abs. 2 BZRG
Zukunftaussichten
Möglichkeiten der Weiterqualifizierung nach Erreichen des Berufsabschlusses und / oder der FOR:
z.B. Besuch der Höheren Berufsfachschule, der Klasse 12 B der Fachoberschule (Fachabitur), der Fachschule für Sozialpädagogik, einer Kranken- oder Altenpflegeschule.
Das Erreichen dieses qualifizierten Abschlusses führt zu einer Verbesserung der beruflichen Startchancen.
Dauer
Der Bildungsgang umfasst zwei Jahre
Förderung
Förderung nach BAFöG oder Förderung mit Bildungsgutschein möglich.