Fachschule für Sozialpädagogik
Ziel: Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher
Über diesen Bildungsgang
Ziele der Fachschule
Das Ziel der Ausbildung ist die Befähigung Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin und Erzieher selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein.
Arbeitsfelder und Tätigkeiten
Erzieherinnen und Erzieher arbeiten in Tageseinrichtungen für Kinder, in der Schulkindbetreuung, der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, in Einrichtungen der ambulanten und stationären erzieherischen Jugendhilfe (z.B. Heim) und in Feldern der Jugendsozialarbeit.
Aufnahmevoraussetzungen
Fachhochschulreife (Fachoberschule für Gesundheit und Soziales). Sollte die FHR in einer anderen Schulform erworben worden sein, ist ein Praktikum erforderlich (900 Arbeitsstunden) oder
Allgemeine Hochschulreife und Nachweis einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen im Umfang von zusammenhängend absolvierten 240 Std. (6Wochen) oder entsprechend länger in Teilzeit (die Tätigkeit als Integrationshelferin/Integrationshelfer bzw. Schulbegleiterin/Schulbegleiter wird nicht anerkannt) oder Nachweis des Freiwilligen Sozialen Jahres oder Nachweis des einschlägigen Bundesfreiwilligendienstes oder
Berufsausbildung (nicht einschlägig) und Nachweis einer einschlägigen beruflichen Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen im Umfang von zusammenhängend absolvierten 240 Std. (6Wochen) oder entsprechend länger in Teilzeit (die Tätigkeit als Integrationshelferin/Integrationshelfer bzw. Schulbegleiterin/Schulbegleiter wird nicht anerkannt).
Unterlagen zur Anmeldung
Lebenslauf
Beglaubigte Kopien der Zeugnisse und Nachweise entsprechend den Aufnahmebedingungen
Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis nach §30a Abs.2 BZRG (nicht älter als drei Monate, vorzulegen bei Schulbeginn)anerkannt).
Übersicht:
AZAV
Die Fachschule für Sozialpädagogik des Berufskollegs in Hattingen (bkh) ist seit 2014 eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Dies bedeutet, das Schülerinnen und Schüler mit dem Bildungsziel stattlich anerkannte Erzieherin/ Staatlich anerkannter Erzieher durch die Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter oder der Sozialagentur mit einem Bildungsgutschein gefördert werden können. Über den Bildungsgutschein werden die Lehrgangsgebühren zu 100% übernommen.