Fachoberschule
für Gesundheit und Soziales
ZIELE
Fachhochschulreife
berufliche Kenntnisse
für Gesundheit und Soziales
Fachhochschulreife
berufliche Kenntnisse
Die Fachoberschule ist die ursprüngliche Schulform zum Erwerb der Fachhochschulreife. Diese Fachhochschulreife ist bundesweit anerkannt und berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule bzw. entsprechender Studiengänge an einer Gesamthochschule.
Die Zuordnung zum Typ Gesundheit und Soziales bedeutet demnach keine Festlegung für spätere Studienwünsche. Für das Studium einer anderen Fachrichtung wird allerdings ein entsprechender Praktikumsnachweis verlangt.
Zweijährige Fachoberschule (Klassen 11 und 12)
Die Fachhochschulreife wird durch die Abschlussprüfung nachgewiesen. Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und ggf. einem mündlichen Teil. Die Fächer der schriftlichen Prüfung sind Deutsch, Englisch, Mathematik und Erziehungswissenschaft oder Gesundheitswissenschaft.
Die Ausbildung umfasst den Unterricht in Teilzeitform und ein fachbezogenes Praktikum. Es wird ein Praktikantenvertrag mit einer Einrichtung des Sozial- und Gesundheitswesens abgeschlossen, z. B. mit Tageseinrichtungen für Kinder, Jugendzentren, Altenheimen, Familienpflege, Krankenhäusern, Tageseinrichtungen für Behinderte u. a. m.
Das Praktikum beginnt jeweils am 01. August und endet am 31. Juli des darauf folgenden Jahres.
In der Regel besuchen die Schüler/innen 1½ Tage den schulischen Unterricht und verbringen 3½ Tage in ihrer Praktikumseinrichtung. Die wöchentliche Arbeitszeit im Praktikum wird unter Anrechnung der Unterrichtszeit nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen geregelt. Hieraus ergibt sich auch der Urlaub, der während der Schulferien zu nehmen ist. Die Praktikantenbeihilfe unterliegt der Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern.
Praktische Tätigkeiten können angerechnet werden (Einzelfallentscheidungen).
Das zweite Jahr der Fachoberschule für Gesundheit und Soziales führt in Vollzeitform in einem Jahr zur Fachhochschulreifeprüfung. Der Übergang von der Klasse 11 in die Klasse 12 erfolgt nach ordnungsgemäßer Absolvierung des Praktikums sowie nach Versetzung in die 12. Klasse.
Klasse 11: Die wöchentliche Unterrichtszeit beträgt 12 Unterrichtsstunden in folgenden Lernbereichen:
Klasse 12: Die wöchentliche Unterrichtszeit beträgt 34 Unterrichtsstunden und ist in folgende Lernbereiche gegliedert: