Berufsfachschule
Fachbereich Gesundheit / Erziehung und Soziales (Kinderpfleger/in)
ZIELE
Staatlich geprüfte Kinderpflegerin
Staatlich geprüfter Kinderpfleger
Mittlerer Schulabschluss / Hauptschulabschluss nach Klasse 10
DOWNLOAD
Aufnahmebedingungen
- Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
- Hauptschulabschluss nach Klasse 9
- Erweitertes Führungszeugnis §30a Abs. 2 BZRG
Besonderer Schwerpunkt
Der Unterricht ist in allen Fächern auf die Tätigkeiten im Beruf ausgerichtet.
Sie vertiefen die Kenntnisse in Tages- und Blockpraktika (insg. 16 Wochen) und arbeiten dabei als pädagogisch-pflegerische Fachkräfte bei der Pflege und Erziehung von Säuglingen, Kleinkindern und Kindergartenkindern unter Anleitung in:
- Kindertagesstätten
- Kindergärten
- der Kindertagespflege in Kooperation mit den Jugendämtern
Dauer des Bildungsgangs
Der Bildungsgang umfasst zwei Jahre
Ziele und Abschlüsse der Berufsfachschule:
- Vermittlung des Berufsabschlusses zur Staatlich geprüften Kinderpflegerin / zum Staatlich geprüften Kinderpfleger und einer vertieften Allgemeinbildung
- Erlangung der fachlichen Qualifikation für die Kindertagespflege
- Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder des Mittleren Schulabschlusses (FOR)
- Möglichkeiten der Weiterqualifizierung nach Erreichen des Berufsabschlusses und / oder der FOR:
- z.B. Besuch der Höheren Berufsfachschule, der Klasse 12 B der Fachoberschule (Fachabitur), der Fachschule für Sozialpädagogik, der Fachschule für Heilerziehungspflege, einer Kranken- oder Altenpflegeschule.
Zukunftsaussichten:
Der Bildungsgang vermittelt den Berufsabschluss zur Staatlich geprüften Kinderpflegerin/zum Staatlich geprüften Kinderpfleger und eine vertiefte Allgemeinbildung. Das Erreichen dieses qualifizierten Abschlusses führt zu einer Verbesserung der beruflichen Startchancen.
Rahmenstundentafel
Gesundheitsförderung und Pflege
Arbeitsorganisation und Recht
Mathematik
Englisch
Religionslehre
Sport/Gesundheitsförderung
Politik/Gesellschaftslehre
Kunsterziehung