Arbeiten mit den Kleinsten. Ausbildung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin und zum staatlich geprüften Kinderpfleger
Zwei Jahre bis zum Berufsabschluss, dazu der Erweiterte Erste oder der Mittlere Schulabschluss. Sechzehn Wochen Praktikum in Tages- und Blockform gehören dazu.
- AbschlussStaatlich geprüfte Kinderpflegerin, staatlich geprüfter Kinderpfleger, dazu Erweiterter Erster oder Mittlerer Schulabschluss
- Dauer2 Jahre
- FormVollzeit mit 16 Wochen Praktikum
- StartSchuljahr 2027/28, 1. September 2027
Pflegen, erziehen, begleiten
Der Unterricht ist in allen Fächern auf die Tätigkeiten im Beruf ausgerichtet. In Tages- und Blockpraktika von insgesamt sechzehn Wochen arbeiten Sie unter Anleitung als pädagogisch-pflegerische Fachkraft bei der Pflege und Erziehung von Säuglingen, Kleinkindern und Kindergartenkindern: in Kindertagesstätten, in Kindergärten und in der Kindertagespflege in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern.
Der Bildungsgang vermittelt den Berufsabschluss und eine vertiefte Allgemeinbildung, dazu die fachliche Qualifikation für die Kindertagespflege und den Erweiterten Ersten Schulabschluss oder den Mittleren Schulabschluss.
Nach dem Abschluss stehen weitere Wege offen: die Höhere Berufsfachschule, die Klasse 12 B der Fachoberschule, die Fachschule für Sozialpädagogik, die Fachschule für Heilerziehungspflege oder eine Kranken- oder Altenpflegeschule.
Voraussetzungen
- ✓Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
- ✓Erster Schulabschluss
- ✓Erweitertes Führungszeugnis nach Paragraf 30a Absatz 2 BZRG
BAföG oder Bildungsgutschein
Eine Förderung nach BAföG oder mit einem Bildungsgutschein ist möglich.
Wir beraten Sie gern
Passt dieser Bildungsgang zu Ihnen?
Die Anmeldung läuft über Schüler Online und ist immer erst ab dem 1. Februar möglich. Wer unsicher ist, ruft im Sekretariat an oder kommt zu einem Infoabend.