Lernen, wo du schon arbeitest. Ausbildung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin und zum staatlich geprüften Kinderpfleger mit Anstellung
Derselbe Berufsabschluss wie in der Vollzeitform, nur mit Anstellung: Die Praxis läuft in einer Einrichtung, in der Sie mindestens die halbe Regelarbeitszeit beschäftigt sind.
- AbschlussStaatlich geprüfte Kinderpflegerin, staatlich geprüfter Kinderpfleger, dazu Erweiterter Erster oder Mittlerer Schulabschluss
- Dauer2 Jahre
- FormPraxisintegriert, Anstellung im Umfang der halben Regelarbeitszeit
- StartSchuljahr 2027/28, 1. September 2027
Ausbildung mit Anstellung
Der Unterricht ist in allen Fächern auf die Tätigkeiten im Beruf ausgerichtet. Die Praxis läuft als begleitete Praxisphase in der Einrichtung, in der Sie angestellt sind: Dort arbeiten Sie unter Anleitung als pädagogisch-pflegerische Fachkraft bei der Pflege und Erziehung von Säuglingen, Kleinkindern und Kindergartenkindern.
Zur Ausbildung gehören die fachliche Qualifikation für die Erlaubnis zur Kindertagespflege nach Paragraf 43 SGB VIII und ein Praktikum in einer Tagespflegestelle.
Nach dem Abschluss stehen dieselben Wege offen wie in der Vollzeitform: die Höhere Berufsfachschule, die Klasse 12 B der Fachoberschule, die Fachschule für Sozialpädagogik oder eine Kranken- oder Altenpflegeschule.
Voraussetzungen
- ✓Beschäftigungsverhältnis in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung während der Ausbildung, im Umfang der Hälfte der wöchentlichen Regelarbeitszeit
- ✓Erster Schulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 9
- ✓Erweitertes Führungszeugnis nach Paragraf 30a Absatz 2 BZRG, bei Schulbeginn nicht älter als drei Monate und am ersten Schultag vorzulegen
BAföG oder Bildungsgutschein
Eine Förderung nach BAföG oder mit einem Bildungsgutschein ist möglich.
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Diese Unterlagen brauchen wir
Zusätzlich zur Anmeldung über Schüler Online kommen Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, die beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses, das erweiterte Führungszeugnis und eine vollständige Kopie des Personalausweises ins Schulbüro, per Post oder persönlich. Die Anmeldung im Portal ist immer erst ab dem 1. Februar möglich.